Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Coaching und Seminare

 

Veranstalter: Qigong & Chinesische Medizin, Dagmar Wildenhain, Am Langen Morgen 18, 41516 Grevenbroich, Steuernummer: 114/5671/4225

 

§1  Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters Qigong & Chinesische Medizin, Dagmar Wildenhain, Am Langen Morgen 18, 41516 Grevenbroich, nachstehend „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.

(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

 

§2  Vertragsgegenstand

Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

 

§3  Zustandekommen des Vertrages

(1) Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per E-mail oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

(2) Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

(3) Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich.

(4) Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

(5) Der Veranstalter behält sich vor, bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, sofern die Teilnehmerzahl nicht ausreicht um kostendeckend zu arbeiten.

Der Veranstalter ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, wie beispielsweise Erkrankung des Dozenten oder höherer Gewalt berechtigt, einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen.

(6) Schadensersatzansprüche für Stornogebühren, Reise- oder Übernachtungskosten bei Absage eines Seminars bestehen nicht.

 

§4  Vertragsdauer und Teilnahmegebühr, Stornierungen, Nichterscheinen

(1) Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

(2) Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der Ausschreibung. Der Teilnehmer erhält nach der Teilnahmebestätigung eine Rechnung über die Teilnahmegebühr.

(3) Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig und können auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto des Veranstalters überwiesen werden.

(4) Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

(5) Stornierungen oder Nichterscheinen:

Stornierungen eines Seminars müssen schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen werden bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn keine Gebühren erhoben. Ab 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 50 % der Teilnahmegebühr. Bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Teilnahmegebühr. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, ist es möglich dem Veranstalter eine Ersatzperson vorzuschlagen, die nach Absprache mit dem Veranstalter den Seminarplatz besetzt. Eine neue Rechnung wird an die Ersatzperson ausgestellt. Nach Eingang der Teilnahmegebühr seitens der Ersatzperson erfolgt eine komplette Rückerstattung der Teilnahmegebühr an den Teilnehmer.

 

§5  Leistungsumfang

Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Veranstaltungsvertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

 

§6  Allgemeine Teilnahmebedingungen

(1) Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

(2) Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann. Bestehen Bedenken bezgl. physischer oder psychischer Symptome, sollte der Teilnehmer sich den Rat eines Arztes oder Therapeuten hinsichtlich der Veranstaltungsteilnahme einholen.

(3) Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

(4) Die Aufzeichnung von Audio- und/oder Videoaufnahmen durch den Teilnehmer  ist untersagt.

 

§7  Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter sowie jeder Teilnehmer unterliegt, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung der Schweigepflicht über persönliche oder betriebliche Informationen.

 

§8  Haftung

(1)Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

(2) Eigenverantwortliches Handeln des Teilnehmers ist vorausgesetzt und Vertragsbedingung. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.

 

§9  Urheber- und Nutzungsrechte

Seminarunterlagen und Präsentationen, die während des Seminares genutzt oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung ist nur für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers. Die Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung ist nicht erlaubt.

 

§10  Datenschutz

Die Daten der Teilnehmer werden unter Berücksichtigung der Datenschutzerklärung verarbeitet. Die Datenschutzerklärung wird jedem Teilnehmer mit der Teilnahmebestätigung zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zur Datenschutzerklärung finden Sie hier

 

§11  Sonstige Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen erhalten.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Grevenbroich

 

Stand Januar 2019

Da jia hao 大家好, herzlich Willkommen!

 

Kontakt

Qigong & Chinesische Medizin

Dagmar Wildenhain

Telefon: 02182-89 69 647

Mobil: 0160-859 84 86

Email: info@dagmar-wildenhain.de

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